Kosten der Psychotherapie

Die Kosten für die Psychotherapie sind wie folgt aufgeschlüsselt:

In meiner Praxis kostet eine Einheit á 45 Minuten 120€.

Bei entsprechender Indikation und Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose haben Sie die Möglichkeit, eine Teilrefundierung von der Krankenkasse zu beantragen.

Da Psychotherapie eine medizinische Leistung darstellt, sind die Kosten (unecht) umsatzsteuerbefreit.

Das Honorar ist monatlich zu überweisen.

Kosten des Erstgesprächs

Das Erstgespräch dauert ebenfalls 45 Minuten und ist eine der wichtigsten Sitzungen, die den weiteren Erfolg der Therapie maßgeblich beeinflusst. Daher ist das Erstgespräch als vollwertige Therapieeinheit anzusehen und wird zum gleichen Preis wie eine normale Sitzung verrechnet.

Es besteht die Möglichkeit eines Krankenkassenzuschusses.

Um eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse zu beantragen ist eine Zuweisung von einem Arzt notwendig. Diese muss vor der 2.Sitzung vorliegen. Der Psychotherapeut füllt den Antrag auf Teilrefundierung aus, den Sie bei der Krankenkasse vor der 10.Sitzung einreichen müssen. Eine Psychotherapie wird von den Kassen nur im Falle einer krankheitswertigen Störung (z.B: Angststörung, Depression) übernommen, für die der Psychotherapeut eine psychiatrische Diagnose stellen muss. Falls Sie nicht wollen, dass eine krankheitswertige Diagnose bei der Krankenkasse über Sie vorliegt, können Sie die Psychotherapie privat bezahlen.

Zuschüsse der einzelnen Krankenkassen für eine Einzelsitzung (unabhängig von den Kosten der Sitzung):

  • ÖGK (Vormals WGKK, BGKK, NÖGKK, OÖGKK etc.): 28,00€
  • SVS Selbständige (vormals SVA): 21,80€
  • SVS Bauern (vormals SVB): 50,00€
  • BVAEB Öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau: 40,00€
  • KFA Bedienstete der Stadt Wien: € 28,00
  • KFG OÖ: 65,00€

Alle Angaben ohne Gewähr, da die Satzung jederzeit von den Kassen geändert werden kann.